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Förderung

Die Vergabe von Fördermitteln

Kieler Studierende, die eine finanzielle Förderung durch unseren Verein beantragen möchten, müssen sich hierzu mit einem Mitglied des Vergabeausschusses in Verbindung setzen. Der Vergabeausschuss trifft sich in regelmäßigen Abständen und entscheidet über die vorliegenden Anträge, wobei die Bewilligungen stark davon abhängig sind, wie viele Anträge gestellt wurden und wie viele Mittel jeweils zur Verfügung stehen. Er setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der drei Kieler Hochschulen, der beiden Studierendengemeinden, des Studentenwerks Schleswig-Holstein, den Allgemeinen Studierendenausschüssen sowie weiteren, vom Vorstand benannten Personen.

In den Sitzungen prüfen die Mitglieder des Vergabeausschusses die individuelle Situation der Antragstellerinnen und Antragsteller. Bei der Entscheidung über eine Förderung können neben der aktuellen finanziellen Bedürftigkeit auch andere Aspekte wie z. B. Arbeitsfähigkeit, Studiensituation, soziale Netze, vorangegangene Förderungen oder gesundheitliche Probleme eine Rolle spielen. All diese Faktoren versuchen wir zu berücksichtigen, um angesichts unserer begrenzten finanziellen Mittel möglichst faire Entscheidungen zu treffen. Sehr hilfreich sind dabei die bewährten Kontakte zwischen den beteiligten Institutionen und die gute Zusammenarbeit mit den städtischen Behörden und anderen Einrichtungen.

Wichtige Informationen für Antragstellerinnen und Antragsteller

Seit der Gründung des Vereins im Jahr 1994 konnten wir auf diese Weise weit über 400 ausländischen Studierenden helfen. Waren es in der ersten Zeit noch wenige Fälle jährlich, so sind in der letzten Zeit die Zahlen kontinuierlich auf etwa 60 - 70 Anträge pro Jahr gestiegen.

Unsere Antragstellerinnen und Antragsteller kommen aus den unterschiedlichsten Ländern, vor allem aus dem Nahen Osten, Afrika und Osteuropa. Auch repräsentieren sie fast alle Studienrichtungen, wobei jedoch die von ausländischen Studierenden häufig gewählten Fächer wie Medizin, Ingenieur- und Naturwissenschaften und Wirtschaft überproportional vertreten sind. Für eine Antragstellung gibt es keine Einschränkungen hinsichtlich der persönlichen Voraussetzungen; allerdings können wir ausschließlich Studierende der drei Kieler Hochschulen (Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Fachhochschule Kiel und Muthesius Kunsthochschule) fördern, die nicht über eine deutsche Staatsangehörigkeit verfügen.

Die Mitglieder des Vergabeausschusses üben diese Tätigkeit ehrenamtlich oder im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben aus. Sie erhalten – ebenso wie der Vorstand und die Mitglieder des Kuratoriums – keine Vergütungen oder andere Vergünstigungen für ihr Engagement. Alle zur Verfügung stehenden Mittel aus Mitgliedsbeiträgen oder Spenden fließen (abzüglich eines geringen Anteils für Geschäftsbedarf) ausschließlich in die Förderung der ausländischen Studierenden.

Wenn Sie an weiteren Informationen über die Arbeit des Vergabeausschusses interessiert sind,
wenden Sie sich bitte an dessen Vorsitzenden:

Pater Christian Diekmann

Hochschulseelsorger

KSG – Katholische Studierendengemeinde Kiel

Rathausstraße 5 / Kirchenkai

24103 Kiel

Tel. 0431 - 260923-16

Mob. 0163 - 248 77 71

www.ksg-kiel.de